Klienten-Info – Archiv
Kurz-Info: LKW begründet keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit
August 2003
Kategorien:
Klienten-Info
, Gastronomie-Info
Laut VwGH 25.9.2002, 99/13/0034 begründet ein LKW, bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit für den LKW-Lenker keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit.
Damit steht der steuerlichen Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes als Reisekosten nichts im Wege.
Bild: © ki33 – Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info